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Pressemitteilung

Novelle Hessisches Wassergesetz – Wichtige Schritte in die richtige Richtung

15. September 2017 | Flüsse & Gewässer

Mit der Novelle sollen die Bäche und Flüsse besser vor einer heranrückenden Bebauung geschützt und die Möglichkeit zur Gewässerrenaturierung verbessert werden.

Breitere Uferrandstreifen im Rahmen der Novelle des hessischen Wassergesetzes (Grafik: Niko Martin) Novelle des hessischen Wassergesetzes (Grafik: Niko Martin)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht in der Novelle des Hessischen Wassergesetzes wichtige Schritte in die richtige Richtung. BUND Vorstandsmitglied Guido Carl: „Die Gewässer sind die Lebensadern der Landschaft und es ist gut, wenn das Land seine Anstrengungen zur Renaturierung und damit zu mehr Naturnähe der Gewässer erhöht.”

Mit der Novelle sollen die Bäche und Flüsse besser vor einer heranrückenden Bebauung geschützt und die Möglichkeit zur Gewässerrenaturierung verbessert werden. Hierzu soll der sogenannte Gewässerrandstreifen innerhalb der Siedlungen auf fünf Meter und außerhalb der Orte auf zehn Meter erweitert werden. Außerdem enthält die Novelle verschiedene Vorgaben zur Bewirtschaftung der Gewässerufer, damit der Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden verringert wird, sowie die Erleichterung des Grundstückserwerbs zur Herstellung naturnaher Gewässer.

Die mit der Novelle beabsichtigte Verdoppelung der Breite des gesetzlich definierten Uferrandstreifens in der freien Landschaft von heute fünf auf dann zehn Meter zeigt aber beispielhaft, wie schwierig die Durchsetzung des Gewässerschutzes in Deutschland heute ist. BUND Vorstandsmitglied Guido Carl: „Einerseits wäre die Verdopplung der Uferrandstreifen eine große Sache, denn lebendige Gewässer brauchen möglichst viel Platz. Andererseits ist die nun vorgesehene Breite von zehn Metern immer noch viel zu gering, damit die Bäche aus ihrem engen Korsett herauskommen und nach einem Starkregen innerhalb der Gewässerparzelle auch mal ihren Lauf ändern können.”

Problematisch sind für den BUND auch die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen vom Gewässerschutz für Kleingärten. Um hier die Konflikte zwischen Gewässerschutz und Gartennutzung zu verringern, sollten vorhandene Gärten möglichst verlegt und die Neuanlage von Gärten im Uferbereich verboten werden.
 

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