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Pressemitteilung

Gesetzesänderung vereinfacht Umweltzerstörung durch „Rhein-Main-Link“

11. Juli 2024 | Energiewende, Rhein-Main-Link

Anfang Juli verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes zur Beschleunigung des Netzausbaus im Stromübertragungsnetz. Der BUND Hessen kritisiert diese überdimensionierte Netzplanung vielfach, u.a. aufgrund der enormen Kosten.

Dr. Werner Neumann, Atom- und Energie-Experte beim BUND. Dr. Werner Neumann, Atom- und Energie-Experte beim BUND.  (Foto: Lynn Anders)

Stromnetzausbau wird zu teuer und umweltschädlich durch Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes: BUND Hessen fordert Neustart des gesetzwidrigen Netzplans 

Anfang Juli verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes zur Beschleunigung des Netzausbaus im Stromübertragungsnetz. Der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) kritisiert diese überdimensionierte Netzplanung aufgrund der enormen Kosten sowie der Nichtbeachtung der Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes, das eine sparsame Netzplanung mit Spitzenkappung der Einspeisungen fordert.

Dr. Werner Neumann, Energieexperte des BUND: „Diese Kosten von mehr als 300 Milliarden Euro werden alle Stromverbraucher, ob Haushalte, Gewerbe und Industrie mit einer zwei- bis dreifachen Erhöhung der Netzentgelte um 5 bis 10 ct/kWh tragen müssen, ob sie nun Vorteile von den Leitungen haben oder nicht. In Hessen befürchten wir mit der geplanten Trasse für Rhein-Main-Link enorme Umwelteinflüsse.“ 

Im Rahmen der Gesetzesänderung wurden Leitungen des „Rhein-Main-Links“ als notwendig erklärt. Der Umweltverband sieht die Leitungen hingegen als unnötig an. So soll der Rhein-Main-Link über vier parallele Erdkabelverbindungen bis zu 8 Gigawatt Strom von Offshore-Windkraft-Anlagen ins Rhein-Main-Gebiet liefern. Dazu muss über 500 km Länge ein bis zu 100 Meter breiter Graben durch Felder und Wälder gezogen werden mit erheblichen Auswirkungen auf Wälder, Böden und Grundwasser. In Hessen wären davon voraussichtlich die Landkreise Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf, Gießen, Wetteraukreis, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis und Bergstraße betroffen.

Werner Neumann: „Der eigentliche Skandal ist, dass die neue Planung zudem gesetzwidrig entstanden ist, weil in der Netzplanung keine Kappung von seltenen Einspeisespitzenwerten angesetzt wurde, wie es aber gesetzlich (§12 b (1) S.3) EnWG) vorgeschrieben ist. Es ist unglaublich, dass der Bundestag ein Gesetz verabschiedet für neue Leitungen, das auf einer gesetzwidrigen Grundlage beruht. Weder die Netzbetreiber noch die Bundesnetzagentur haben sich an die Vorschriften gehalten.“

Nach Ansicht des BUND kann der Netzausbau um ein Drittel geringer ausfallen, wenn nicht die letzte Stromspitzenleistung durch ganz Deutschland transportiert, sondern bei der Netzplanung die Kappung von seltenen Einspeisespitzenwerten berücksichtigt wird. Zudem könnten Speicher und flexibel eingesetzte Biogasanlagen den Netzausbau auf allen Ebenen deutlich senken.

Der BUND fordert daher die Netzplanung grundlegend neu mit anderen Regeln aufzusetzen. Der BUND verweist auf zahlreiche Studien u.a. vom DIW Berlin, von Prognos oder Prof. L. Jarass, die zeigen, dass eine andere sparsame Netzplanung möglich wäre. Diese wäre deutlich kostengünstiger und mit weniger gravierenden Umweltfolgen verbunden.

Neumann: „Wer wirklich Geld sparen und die Umwelt schützen will, muss sich für einen transparenten Neustart der Netzplanung einsetzen auf Basis dezentraler Konzepte zur Minimierung des Netzausbaus. Lokale Strompreise wie sie von namhaften Expertinnen und Experten vorgeschlagen werden, können den Netzausbau deutlich mindern.“

 

Weitere Informationen:

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

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Geleitsstraße 14
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