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Pressemitteilung

Frankfurter Flughafen – Lärmschutzbemühungen müssen weitergehen

26. Januar 2018 | Flughafen

„Landungen nach 23 Uhr müssen zur absoluten Ausnahme werden. Falls erforderlich, muss der Planfeststellungsbeschluss hierzu geändert werden.”

Deckelung muss bei den Menschen ankommen – echtes Nachtflugverbot (Grafik: Niko Martin) Deckelung muss bei den Menschen ankommen – echtes Nachtflugverbot (Grafik: Niko Martin)

Aus Anlass der heutigen Präsentation des Maßnahmenprogramms „Aktiver Schallschutz” beim Forum „Frankfurter Flughafen und Region” fordert der BUND weitere Bemühungen zum Lärmschutz am Frankfurter Flughafen. Thomas Norgall, stellv. Landesgeschäftsführer des BUND Hessen: „In der laufenden Legislaturperiode wurden beim Fluglärmschutz zwar Fortschritte gemacht, doch ein wirklicher Durchbruch ist nicht gelungen.”

Die Lärmobergrenze bewertet der BUND einerseits als wichtigen Fortschritt, weil damit zumindest eine politische Willensbekundung im Raum ist, dass der Fluglärm gedeckelt werden soll. In der nächsten Legislaturperiode müsse die Lärmobergrenze jedoch zu einem einklagbaren Recht für die Betroffenen werden und es müsse zu dem vom BUND Hessen und den in der „Zukunft Rhein Mein” zusammengeschlossenen Kommunen geforderte Einstieg in die Lärmreduzierung beginnen. „Der technische Forstschritt durch leisere Maschinen und neue Flugverfahren muss bei den Menschen ankommen und darf nicht nur eine Wachstumsreserve für Flugverkehr sein”, erläutert Thomas Norgall die Forderung des BUND.

Unverzichtbar ist hier für den BUND die Durchsetzung der bestehenden Nachtflugbeschränkung von 23 bis 05 Uhr. „So wie jetzt, kann es nicht bleiben. Landungen nach 23 Uhr müssen zur absoluten Ausnahme werden. Falls erforderlich, muss der Planfeststellungsbeschluss hierzu geändert werden”, erklärt Thomas Norgall vom BUND unter Verweis auf die vom BUND in Zusammenarbeit mit der Stadt Neu-Isenburg im Herbst 2017 bekannt gemachten zahlreichen Landungen von Ryanair nach 23 Uhr.

Außerdem erneuert der BUND seine Forderung nach einem echten Nachtflugverbot von 22 bis 06 Uhr. „Hier sind vor allem CDU und SPD gefordert, eine entsprechende Vereinbarung in der Koalitionsvereinbarung zur GroKo festzuschreiben.” Auf gar keinen Fall dürfe der neue Koalitionsvertrag wieder einen Satz wie „Generelle Betriebsbeschränkungen mit einem Nachtflugverbot lehnen wir ab” enthalten.
 

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