Von Sehring vor dem Stopp im Dezember 2013 gefällte Bäume (Foto: BUND Hessen).
„Tief enttäuscht und geschockt” ist der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) über die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (VGH Kassel).
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen: „Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes ist eine ganz bittere Pille.”
Der heutige Beschluss des VGH Kassel erlaubt die Rodung des ersten Bauabschnitts von 7,5 Hektar Bannwald. Der BUND bleibt aber optimistisch, dass er die übrige Fläche von ca. 56 Hektar Bannwald noch retten kann.
„Der hohe Zeitdruck war für uns ein Problem. Im Hauptsacheverfahren besteht aber mehr Zeit für die Darstellung der ungelösten Naturschutzkonflikte”, glaubt Thomas Norgall.
Weitere Informationen
- Pressekontakt:
Thomas Norgall, stellv. Geschäftsführer BUND Hessen, Tel. 0170 2277238 - Bild herunterladen (Foto: BUND Hessen)
- Flugblatt zur Erhaltung des Bannwaldes (pdf; 380 KB)
- Themenseite Bannwald erhalten