Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Abschussgenehmigung für zwei Wölfe in der Rhön am 08.11.2023 gestoppt, weil sie rechtswidrig sei.
Thomas Norgall, stellv. Geschäftsführer des hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen), kommentiert den Gerichtsbeschluss:
„Den Beschluss des Verwaltungsgerichts begrüßen wir. Er belegt, dass die Koexistenz von Weidetierhaltung und Wölfen nicht durch voreilige Abschussgenehmigungen, sondern durch Herdenschutzmaßnamen für die Weidetiere gesichert werden kann. Herdenschutzmaßnahmen mit speziellen Hunderassen und Elektrozäunen verhindern, dass Wölfe sich auf Schafe und andere Weidetiere spezialisieren. Diese präventive Wirkung wird immer noch zu wenig beachtet. Bundesweit erfolgen bis zu 75 % aller Nutztierrisse an ungeschützten Weidetieren. Betroffen sind vor allem Schafe und Ziegen. Hier muss schnell ein Umdenken erfolgen. Herdenschutzmaßnahmen schützen die eigenen Tiere und sind eine solidarische Aufgabe gegenüber allen anderen Tierhalter*innen.“
Hintergrund:
Pressemitteilung des VG Kassel vom 08.11.2023: Vorläufiger Stopp des Abschusses zweier Wölfe in der Rhön bestätigt
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